Rechtsprechung
BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 13.81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,4322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.11.1980 - X VG W 230/79
- BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 13.81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 13.81
In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226 [229]; Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -). - BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 6 B 13.81
In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226 [229]; Beschluß vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 -).
- BVerwG, 27.02.1985 - 6 B 5.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann eine Nichtzulassungsbeschwerde in der bis zum 31. Dezember 1983 und damit auch noch zur Zeit der Zustellung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 24. November 1983 geltenden Fassung des Wehrpflichtgesetzes - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage der Zulassungsgrund der Abweichung gegeben wäre (vgl. BVerwGE 29, 226, 229 ; Beschlüsse vom 20. August 1980 - BVerwG 6 B 89.80 - und vom 13. März 1981 - BVerwG 6 B 13.81 -).